Rettungsassistent & Rettungsassistentin


Seit Januar 2014 ist die Berufsausbildung im Rettungsdienst durch das Notfallsani-
tätergesetz (NotSanG) neu geregelt und ein neues Berufsbild "Notfallsanitäter" etabliert. Das Rettungsassistentengesetz tritt ab 31.12.2014 außer Kraft. Von daher wird die Ausbildung zum Rettungsassi-
stenten / zur Rettungsassistentin an der FAMS nicht mehr angeboten.