§3 der NotSanAPrV fordert seit 2021 für die Praxisanleitung von Auszubildenden an der Lehrrettungswache Fachkräfte (Notfallsanitäter) mit einer mindestens 300-stündigen berufspädagogischen Zusatzqualifikation.
Der Praxisanleiterlehrgang an der FAMS ist entsprechend der landeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Landesausbildungs-arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg konzipiert und vermittelt die bezugswissenschaftlichen Kenntnisse unter Berücksichtigung der Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens.
Die 120stündige berufspädagogische Qualifikation zum LRA und dabei erbrachte Prüfungsleistungen sind hierzu nicht mehr anerkennungsfähig!
Alle Teilnehmenden durchlaufen alle Module, die in theoretischen und praktischen Unterrichten auf die erforderlichen Prüfungsleistungen vorbereiten:

  • Modulprüfungen
  • schriftliche Klausur (Frage-Antwort-Prinzip) mit einer Bearbeitungszeit von maximal 60 Minuten. (Ende Grundmodul)
  • schriftliche Hausarbeit (Konzeption einer Praxisanleitung) zwischen 30.000 und 45.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nach den Rahmen- und Formatvorgaben der Weiterbildungsstätte. (Mitte Fachmodul)
  • Mündliche Prüfung im Umfang von mindestens 10 und maximal 20 Minuten. (Ende Fachmodul)
  • mündliche Abschlussprüfung
  • Darstellung und Evaluation einer selbstständig konzipierten und durchgeführten Anleitung. Der Schwerpunkt ist dabei auf die Evaluation zu legen.
  • vorgeschriebene Hospitationen an der Lehrrettungswache
  • mindestens 24 Stunden (zur Prüfungszulassung erforderlich)

Aktuell

  • Notfallsanitäter:innen Abschluss 2025

    Notfallsanitäter:innen Abschluss 2025

    Nach zwölf intensiven Prüfungstagen liegt das Herbst-Examen zur/zum Notfallsanitäter:in nun hinter uns. Wir gratulieren unseren Notfallsanitäter:innen herzlich zum bestandenen Abschluss und wünschen ihnen einen erfolgreichen Start in ihr Berufsleben.

    weiter...
Fams

fon:
0621 764478-0

email:
schule@f-a-mai-schule.de

Franz Anton Mai-Schule
Turbinenstraße 7
68309 Mannheim

Unsere Geschichte

Aus der traditionellen Aufgabenstellung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Erst- und
Betriebshelfer auszubilden, entstand in Mannheim schon in den 80er Jahren eine Ausbildungsabteilung, die jede paramedizinische Qualifikation im Rettungsdienst abdeckte.

Mit Verabschiedung des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten war für die Verantwortlichen des ASB Mannheim klar, dass auch Rettungsassistenten/Innen in Mannheim ausgebildet werden sollten. 1992 wurde schließlich die Rettungsdienstschule „Franz Anton Mai-Schule“ für Rettungsassistenten/Innen in Mannheim gegründet, die 1993 die Anerkennung zur Ausbildung von Rettungsassistenten/Innen durch das in Baden-Württemberg zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe erhielt.

Benannt wurde unsere Rettungsdienstschule nach Franz Anton Mai, einem verdienten Mediziner der Rhein-Neckar-Region, der schon damals (1742-1814) erkannte, dass neben dem Arzt qualifiziertes paramedizinisches Personal benötigt wird. Seit ihrer Gründung hat sich die Franz Anton Mai-Schule einen überregionalen Ruf als Rettungsdienstschule für ihre qualifizierte und an den Belangen der Praxis orientierte Rettungsdienstausbildung erarbeitet.

Mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes im Januar 2014 erhielt die FAMS die Anerkennung als Berufsschule für Notfallsanitäter. Seit Herbst 2014 findet an der Franz Anton Mai-Schule die schulische Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin statt.