Rettungssanitäter & Rettungssanitäterin

Rettungssanitäter/Innen erwerben Kompetenzen und erlernen rettungsdienstliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs werden Rettungssanitäter/Innen als verantwortliche Fachkraft im Krankentransport eingesetzt. Darüber hinaus ist, bei Eignung und nach Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis, ein Einsatz als Fahrer auf dem Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung und damit auch als Helfer Notfallsanitäters/ der Notfallsanitäterin möglich. Sanitätsdienstliche Betreuungen aller Art erfordern eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation.
Monatlich beginnen wir mit den „M1“ Grundlehrgängen und jeden Monat bieten wir einen „M4“ RS-Aufbaulehrgang mit Prüfungen an. Des Weiteren veranstalten wir jährlich einen durch das Land Baden-Württemberg geförderten Wochenendlehrgang zum/zur Rettungssanitäter/In für ehrenamtliche Rettungsdienstmitarbeiter/Innen (RS-EA).
Bereits seit 2015 wird die 520- Stunden Rettungssanitäter Ausbildung an unserer Schule in Lernfeldern unterrichtet. Dabei wird der Schwerpunkt auf die zu erwerbenden Handlungskompetenzen gelegt.
Die Themenbereiche umfassen hier sowohl fachliche, soziale, personale und methodische Kompetenzen. Ausbildungsziel ist es, fachwissenschaftliche Grundlagen in die tätigkeitsbezogenen Handlungszusammenhänge zu integrieren.
- Lehrgangsinformationen Rettungssanitäter/in 2025 (PDF)
- Lehrgangsanmeldung Rettungssanitäter/in 2025 (PDF)
Rettungshelfer & Rettungshelferin
Die Rettungshelfer/Innen-Ausbildung umfasst den 160-stündigen M1-Grund-
lehrgang Lehrgang und schließt mit einer Rettungshelfer/Innenprüfung ab. Das anschließende Rettungswachenpraktikum von mindestens 80 Stunden vervollständigt den Lehrgang. Durch den modularen Aufbau unseres Lehrganges können Rettungshelfer/Innen innerhalb von 2 Jahren nach Rettungshelferprüfung, durch Ergänzung ihrer Praktika (80 Stunden Klinik + 80 Stunden Rettungswache) und Besuch eines M4-Rettungssanitäteraufbaulehrganges die Qualifikation Rettungssanitäter/In erwerben.
Voraussetzung für den Lehrgang zum Rettungssanitäter/in bzw. Rettungshelfer:
die Teilnehmer/Innen müssen:
- mindestens im 18. Lebensjahr stehen,
- über eine Erste-Hilfe-Bescheinigung verfügen, welche nicht älter als ein Jahr ist,
- ihre Identität nachweisen (aktueller Personalausweis oder Reisepass),
- zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter geeignet sein (ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate),
- über einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen (beglaubigte/s Zeugnis, Urkunde),
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise als Rettungssanitäter ergibt (polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate) und
- über die für die Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise als Rettungssanitäter erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen