Die Ausbildung zum Notfallsanitäter
Zum 01.01.2014 ist das neue Gesetz über den Beruf der Notfallanitäterin und des Notfall- sanitäters (Notfallsanitätergesetz, NotSanG) in Kraft getreten. Dieser Ausbildungsberuf löst das bisherige Rettungsassistentengesetz ab, das zum 31.12.2014 außer Kraft getreten ist.